Da in der Mail keine (ausser meinem, lol) Namen stehen, wirst du noch so viel davon vor Gericht zitieren können, es bleibt wertfrei.
Zudem kannst du deinen "Kläger" vor Gericht nicht auseinandernehmen, denn von ihm hast du, sofern keine Verleumdung oder Vergleichbares vorliegt, keinerlei Ersatz oder Unterlassung zu fordern. Im Umkehrschluss bedeutet dein Beitrag allerdings auch, dass es (deiner Meinung nach) schon unerwünscht ist, über das Theman selbst überhaupt zu reden - auch wenn (wie in diesem Fall hier) keinerlei Namen oder sonstige Bezüge zur Person genannt werden. Als benachteiligter Käufer mangelhafter Ware darf ich mich bei dir also nicht "auslassen", da du sofort mit rechtlichen Schritten drohst.
Übrigens habe ich niemanden "agressiv angekackt". Ich schrieb durchweg sachlich und bewusst provokativ (aber gewiss nicht agressiv). Erneut frage ich mich, wer hier mehr auf seinen Schreibstil (oder besser: Wortwahl) achten muss.
Im Übrigen:
Einfach ne negative Bewertung auf Ebay hinterlassen, ohne wenigstens Rücksprache mit der Gegenpartei gehalten zu haben, halte ich für das Allerletzte. Lieber habe ich ne Konversation mit nem (eventuell ja zurecht) angefressenen Transaktionspartner, durch die sich das Problem aus der Welt schaffen lässt und beide hinterher eine weitere positive (und dann auch gerechtfertigte) Bewertung vorzeigen können, als ohne Rücksprache direkt ne Negativbewertung zu bekommen (bzw. zu vergeben).
Und jetzt kommt der Knaller:
Die E-Mail, die die gute Verkäuferin angegeben hat, ist ungültig, habe eben nen Mailerdaemon bekommen
Das heisst natürlich auch, dass die Nachricht nicht beim Empfänger angekommen ist und somit sollten hier 99% der Gemüter "deutlich" beruhigter sein ^^ (ausser meins, das ist sowieso ruhig, aber weiterhin provokativ und direkt
Na, macht mal Vorschläge. Jetzt können wir tatsächlich "ganz vorn" anfangen - wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen?
Cya, Mäxl









