Seite 2 von 3

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 17:06
von DJMadMax
@gaigig:
Da in der Mail keine (ausser meinem, lol) Namen stehen, wirst du noch so viel davon vor Gericht zitieren können, es bleibt wertfrei.
Zudem kannst du deinen "Kläger" vor Gericht nicht auseinandernehmen, denn von ihm hast du, sofern keine Verleumdung oder Vergleichbares vorliegt, keinerlei Ersatz oder Unterlassung zu fordern. Im Umkehrschluss bedeutet dein Beitrag allerdings auch, dass es (deiner Meinung nach) schon unerwünscht ist, über das Theman selbst überhaupt zu reden - auch wenn (wie in diesem Fall hier) keinerlei Namen oder sonstige Bezüge zur Person genannt werden. Als benachteiligter Käufer mangelhafter Ware darf ich mich bei dir also nicht "auslassen", da du sofort mit rechtlichen Schritten drohst.

Übrigens habe ich niemanden "agressiv angekackt". Ich schrieb durchweg sachlich und bewusst provokativ (aber gewiss nicht agressiv). Erneut frage ich mich, wer hier mehr auf seinen Schreibstil (oder besser: Wortwahl) achten muss.

Im Übrigen:
Einfach ne negative Bewertung auf Ebay hinterlassen, ohne wenigstens Rücksprache mit der Gegenpartei gehalten zu haben, halte ich für das Allerletzte. Lieber habe ich ne Konversation mit nem (eventuell ja zurecht) angefressenen Transaktionspartner, durch die sich das Problem aus der Welt schaffen lässt und beide hinterher eine weitere positive (und dann auch gerechtfertigte) Bewertung vorzeigen können, als ohne Rücksprache direkt ne Negativbewertung zu bekommen (bzw. zu vergeben).

Und jetzt kommt der Knaller:
Die E-Mail, die die gute Verkäuferin angegeben hat, ist ungültig, habe eben nen Mailerdaemon bekommen
:ugly:

Das heisst natürlich auch, dass die Nachricht nicht beim Empfänger angekommen ist und somit sollten hier 99% der Gemüter "deutlich" beruhigter sein ^^ (ausser meins, das ist sowieso ruhig, aber weiterhin provokativ und direkt :pfeif: ).

Na, macht mal Vorschläge. Jetzt können wir tatsächlich "ganz vorn" anfangen - wie soll ich eurer Meinung nach vorgehen?

Cya, Mäxl

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 17:24
von Christian
DJMadMax hat geschrieben:Es ärgert mich nur, da eben gerade DIESER typische, kalte Rauchgeruch gerade prädestiniert für - ich will mich nicht missverständlich ausdrücken - "einfache Verhältnisse" steht. Ich will damit sagen, dass es sich dabei meist um Haushalte handelt, in denen wenig Geld vorhanden ist, meist vom Staat gelebt wird, Kinder nicht entsprechend mit dem "Nötigsten" versorgt werden, permanent über Geldmangel geweint wird, aber für KIPPEN, da ist immer Geld da *nerv*.
Ich kann dich beruhigen. Ich habe aus beruflichen Gründen viel mit Kunden und Mitarbeitern des Jobcenters zu tun. Dass Kunden im besten Fall nach Zigaretten stinken, übergewichtig sind, drei Kinder von drei Vätern haben, ihre Unterstützungsgelder für Mumpitz zum Fenster rauswerfen und abends eine Pulle Schnaps von Aldi leeren, trifft leider weder auf die "regulären" Arbeitslosen zu, noch auf die Bezieher von Hartz IV-Leistungen.

Gerade Jobcenter-Kunden haben das Problem, weder für Zigaretten Geld zu haben, noch für die nächste Stromrechnung. Oder sie können kein Vorstellungsgespräch wahrnehmen, weil sie die fünf Euro für das Busticket nicht mehr aufbringen können. Von der Schuldnerberatung will ich gar nicht erst reden.

Naja... was meint ihr zu dem Thema?

Cya, Mäxl
Finde ich leider völlig überzogen.
Ich hatte schon oft genug Raucher-OVPs und zuletzt viele Raucher-Anleitungen. Teilweise ein widerlicher Gestank. Der legt sich aber mit der Zeit, gerade der Kaffeetrick funktioniert super, bei kleinen Gegenständen ist der Gang auf den Balkon erste Wahl.
Ich bin selber vehementer Nichtraucher und feier das Rauchverbot in der Gastronomie tierisch, aber in den eigenen vier Wänden soll jeder qualmen, wie er will. Unverletztlichkeit der Wohnung und so.

Ich persönlich hätte mir die Mail gespart. Und das gerade bei einem Warenwert von 15 (!!!) Euro. Ich würde übrigens auch mal einen Blick in die Police der Rechtsschutzversicherung werfen, in der Regel beträgt die Selbstbeteiligung 150 Euro...

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 17:42
von DJMadMax
Eine Selbstbeteiligung in ähnlicher Höhe müsste ich auch haben - welche allerdings (meines Wissens nach) nur in Kraft tritt, wenn die Verhandlung nicht gewonnen wird.

Jaja, die "Vorurteile", darauf wird jetzt ewig herumgeritten ^^ Ich habe lediglich auf ein Klischee hingewiesen und mehrfach richtiggestellt, dass ich nicht jeden, der äusserlich auf eine solche Randgruppe zutreffen mag, auch automatisch dort hinstecke. Psychologie ist aber was Tolles, bei brandheissen Themen lesen die meisten Menschen tatsächlich nur das, was sie wollen (und das liegt auch an meinem markanten, gewisse Dinge stark hervorhebenden Satzbau, ich weiß).

Allerdings frage ich erneut:
Wie soll ich nun vorgehen? Ich will der Verkäuferin wenigstens mitteilen, dass ich es nicht OK finde, dass im Vorfeld nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Artikel stark nach "kaltem" Rauch stinkt.

Meinetwegen kann man mir vollgesch*ssene Ware verkaufen :kotz: Aber in der Artikelbeschreibung sollte wenigstens darauf hingewiesen werden, so viel kann ich von meinen Mitmenschen doch noch verlangen :(

Cya, Mäxl

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 17:48
von FredRex
Nun im Endeffekt wäre es mir bei einem Warenwert von 15€ egal denn man hat schliesslich ein Schnäppchen gemacht, eigentlich hätte man sich sowas vllt auch Denken können.
Wenn es Dir aber dadurch Besser geht das du ihr deinen Unmut mitteilen willst so kannst du das machen, jedoch würde ich einen sanfteren Ton einschlagen als den der nicht bei ihr Ankam.

Natürlich achtet man mehr auf die Ton wahl, irgendwie fand ich ihn eher lustig Klischeehaft, aber es war auch auf der anderen Seite der Medallie ein wenig Abgeschmackt :D

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 17:53
von Horst_Sergio
DJMadMax hat geschrieben: Um nochmal auf das "verpestet" zu sprechen zu kommen:
Wenn ich ein Objekt (bspw. eine Konsole) frei in einer Wohnung liegen habe, in der geraucht wird, dieses Objekt anschließend den Rauch derart stark annimmt und auch Tage später noch einen solch beissenden Gestank von sich gibt, da kann sich jeder denken, wie es in der Wohnung riechen und aussehen muss (Stichwort Tapete, Furniere, Stoffe, Teppiche, etc.).
Nö, kann man nicht. ;)

Ich habe jahrelang selber geraucht, und das Rauchen seit gut absolut 1 1/2 Jahren komplett eingestellt, weil is so. Vor einigen Monaten bin ich von meiner alten WG aus in eine neue Wohnung gezogen. Da merkt man mit etwas Abstand überhaupt erstmal, wie sich tatsächlich der Rauchgestank ablegt und vor allem, wie unangenehm das tatsächlich riecht. Aber (!) das ist mittels eines Lappens und nem Eimer Prilwasser in den meisten Fällen mit eins, zwei Mal drüberwischen erledigt. Vergilbungen stammen ja nun offensichtlich nicht nur durchs Rauchen sondern durch Lichteinstrahlung.

Was ich sagen will: Natürlich ist es ätzend, wenn die Sachen nach Rauch riechen, aber es hilft nicht, das einem Raucher zu sagen - der riecht das nämlich tatsächlich nicht, sondern nimmt den Wortlaut dann einfach nur als Beleidigung war und setzt daraufhin zur Retourkutsche an und dann geht das ewig so weiter, ohne ne sinnvolles Resultat. Andererseits sollte man bei so einem Kaufpreis von 15,- Euro für eine Konsole p auch tatsächlich keinerlei Qualität erwarten.

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 18:03
von Christian
DJMadMax hat geschrieben:Allerdings frage ich erneut:
Wie soll ich nun vorgehen? Ich will der Verkäuferin wenigstens mitteilen, dass ich es nicht OK finde, dass im Vorfeld nicht darauf hingewiesen wurde, dass der Artikel stark nach "kaltem" Rauch stinkt.
Das kannst du ja machen, aber das hat ja keine rechtlichen Konsequenzen. Die Verkäuferin hat ja geliefert wie beschrieben. Es war ja nirgendwo von "rauchfrei" die Rede, d.h. du als Käufer bist das Risiko einer "verrauchten" Ware eingegangen.

Das alles rechtfertigt noch nicht einmal eine negative Bewertung.

Bezüglich Klischees:
Ich hab schon verstanden, wie du es gemeint hast, ich wollte es nur noch einmal anhand meiner Fronterfahrungen "aus erster Hand" richtigstellen. ;)

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 21:15
von KirbyKopf
Zum negative geben ohne Rücksprache?
Kurz sagen was dir nicht gefählt wenn sie nicht reagiert negative Punkt !
Gut das zeug richt nach Rauch !
Und ja hätte man zuschreiben sollen :)
Aber gut hat sie nicht gemacht also dementsprechend konsequent ne negative geben!.
Hatte genug fälle wo dann drauf reagiert wurde !
Mit persönlich reicht da schon eine Entschuldigung!

Muss man selber wissen!

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 21:22
von DJMadMax
So mittlerweile war ich essen... richtig lecker ital. Salat und Pizzabrot und dann auch noch eingeladen vom Daddy ^^

Jetzt ist meine Laune auch wieder deutlich besser ;)

Ich werde ihr wohl morgen nochmal ne etwas ruhigere Mail schreiben und mich für den flotten Versand bedanken und anmerken, dass es nur ganz nett gewesen wäre, wenn in der Auktionsbeschreibung noch etwas wegen dem Rauchgeruch erwähnt worden wäre.

@Christian:
Bist du dir sicher, dass ein Verkäufer auf solche Mängel nicht hinzuweisen braucht? Ist der nasale Zustand eines Artikels unwichtig? Genauso unwichtig, wie der optische Zustand? Wer wertet deiner Meinung nach die Gewichtung des Zustandes und ob ein Geruch wichtiger oder weniger wichtig ist als der optische Zustand?

Erneut verweise ich eindeutig auf § 434 BGB. Hier steht (natürlich) nichts über Raucher oder nach Rauch riechende Waren, allerdings geht es um Sachmängel jeglicher Art und ein beissender Geruch kann im Sinne des § 434 BGB definitiv ein solcher Sachmangel bzw. eine Qualitätsminderung sein. Im Zweifelsfall wird sowas wohl individuell entschieden.

Wahrscheinlich hat's noch keiner auf die Spitze getrieben, sonst gäbe es dazu sicherlich deutlich mehr in Google zu lesen. Wenn man sucht, findet man allerdings nur Foreneinträge von anderen Käufern, die ähnlich p*ssig reagieren, wie ich ^^

Eins hab ich allerdings gelernt:
Ich werde bei MEINEN Artikel ab sofort immer dabei schreiben, dass es sich um einen strikten Nichtraucherhaushalt handelt - nur, damit meine Käufer das von vorn herein wissen :)

Cya, Mäxl

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 21:54
von Seemann
Horst_Sergio hat geschrieben:Nö, kann man nicht. ;)

Ich habe jahrelang selber geraucht, und das Rauchen seit gut absolut 1 1/2 Jahren komplett eingestellt, weil is so. Vor einigen Monaten bin ich von meiner alten WG aus in eine neue Wohnung gezogen. Da merkt man mit etwas Abstand überhaupt erstmal, wie sich tatsächlich der Rauchgestank ablegt und vor allem, wie unangenehm das tatsächlich riecht. Aber (!) das ist mittels eines Lappens und nem Eimer Prilwasser in den meisten Fällen mit eins, zwei Mal drüberwischen erledigt. Vergilbungen stammen ja nun offensichtlich nicht nur durchs Rauchen sondern durch Lichteinstrahlung.

Was ich sagen will: Natürlich ist es ätzend, wenn die Sachen nach Rauch riechen, aber es hilft nicht, das einem Raucher zu sagen - der riecht das nämlich tatsächlich nicht, sondern nimmt den Wortlaut dann einfach nur als Beleidigung war und setzt daraufhin zur Retourkutsche an und dann geht das ewig so weiter, ohne ne sinnvolles Resultat. Andererseits sollte man bei so einem Kaufpreis von 15,- Euro für eine Konsole p auch tatsächlich keinerlei Qualität erwarten.
So siehts aus! Als Raucher merkst du da nix von! Erst als Nichtraucher fällt dir nach ein paar Monaten auf, wie sehr deine Sachen stinken. Spreche da auch aus Erfahrung! Zumal handelt es sich um eine Konsole, die besteht aus Plastik und Metall. Ich hätte ehrlich gesagt nicht gedacht das die so anfällig gegen Rauchgeruch ist. Und als Raucher riechst man es eben nicht. Klar, bei Klamotten, Polstern, Gardinen etc. kann man davon ausgehen, dass die nach Rauch stinken und sollte es auch entsprechend erwähnen. Aber bei einer Konsole...

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 21:54
von Christian
Mäxle hat geschrieben:Bist du dir sicher, dass ein Verkäufer auf solche Mängel nicht hinzuweisen braucht? Ist der nasale Zustand eines Artikels unwichtig? Genauso unwichtig, wie der optische Zustand? Wer wertet deiner Meinung nach die Gewichtung des Zustandes und ob ein Geruch wichtiger oder weniger wichtig ist als der optische Zustand?

Erneut verweise ich eindeutig auf § 434 BGB. Hier steht (natürlich) nichts über Raucher oder nach Rauch riechende Waren, allerdings geht es um Sachmängel jeglicher Art und ein beissender Geruch kann im Sinne des § 434 BGB definitiv ein solcher Sachmangel bzw. eine Qualitätsminderung sein. Im Zweifelsfall wird sowas wohl individuell entschieden.
Der olfaktorische Aspekt ist bei Computerspielen ja nicht relevant. Optische Beeinträchtigungen sowie funktionale müssen immer mit angegeben werden, das sind ja offensichtliche Faktoren.

Der Geruch eines Artikels ist meienr laienhaften Meinung nach aber nur dann relevant, wenn der Geruch wesentlicher Bestandteil des Artikels ist. Parfum, Nahrungsmittel oder wenn in der Artikelbeschreibung konkret eine Duftnote angegeben wird, die das Produkt dann aber bspw wegen "Rauchvergiftung" nicht hat.

§434 ist übrigens eine schlechte Argumentationsgrundlage.

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. = kein Rauchgestank angegeben, Käufer fragt nicht nach, ergo: keine konkrete Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer.

Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

Jetzt wird es interessant:

wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst

Eine stinkende Playstation eignet sich genauso gut für die vertragsgemäße Verwendung wie eine mit Rosenduft.

wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Ich vermute mal, du berufst dich auf den fettgedruckten Teil.
Der wird aber doch erst dann relevant, Wenn Abs. 1 nicht erfüllt wird (Absatz 1 schließt ja mit "sonst").
Da aber §434 Abs. 1 durchaus von einer müffelnden Konsole erfüllt wird, schließt das doch formulierungsgetreu den Einsatz von Abs. 2 aus.

Für mein wie gesagt laienhaftes Verständnis rechtfertigt der konkrete Fall also gar keine Anwendung von §434 Abs. 2, da die Gegenseite mit Abs. 1 argumentieren kann und generell darauf verweisen kann, dass im Kaufvertrag keine gesonderten Vereinbarungen zum olfaktorischen Zustand getroffen wurden.

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 23:20
von papierkorb
Was ein Geheule hier. Hab nun nicht alles durchgelesen... Wenn es nicht dabei steht dass es aus nem NichtraucherHaushalt kommt, dann kann das eben sein. Alles kann man nie angeben. ..Und oft wird halt auch extra ein bisschen was verschwiegen. Wenn dich sowas explizit stört,dann frag als bevor du bietest.
wenn der Verkäufer frech wird,dann machs über den ebay Käuferschutz...fertig.

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 23:21
von DJMadMax
Da auch ich keinen Abschluss in Rechtswesen besitze, kann ich, ebenfalls wie du, lediglich laienhaft an die Sache rangehen. Von meiner Seite aus argumentiere ich so, dass durch starke Geruchsbelästigung nicht die Funktion, wohl aber die Nutzbarkeit (würde dies rechtlich gleichgestellt oder unterschiedlich gewichtet?) des Artikels stark eingeschränkt wird.

Aus Verbrauchersicht (der in der Regel bevorzugt behandelt wird im Vertragsrecht) wäre es auch nur fair. Man sollte vielleicht nicht vergessen, dass der (in meinem Fall tatsächlich zu vernachlässigende) Preis hier keine Relevanz hat. Wahrscheinlich würde so mancher hier anders agieren, wenn es sich um irgend ein Sammlerstück im drei- bis vierstelligen Bereich handeln würde. Rechtlich verleiht es der Sachlage keine neue Bewandnis, psychisch für den Mitdiskutierenden und vor Allem dem Käufer/Besitzer des "corpus delicit" aber durchaus.

Ich bin weiterhin neugierig, allgemein betrachtet, wie ein solcher Fall rechtlich ausgehen würde. Natürlich werde ich jetzt keine Probe auf's Exempel starten, aber meine Wissbegierde und mein Gerechtigkeitssinn sind aktuell in keinster Weise befriedigt ^^

Cya, Mäxl

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 23:23
von DJMadMax
papierkorb hat geschrieben:Was ein geheulte hier. Hab nun nicht alles durchgelesen. Wenn nicht dabei steht dass es aus nem NichtraucherHaushalt kommt, dann kann das eben sein. Alles kann man nie angeben. Wenn dich sowas explizit stört,dann frag als bevor du bietest.
Ich wiederhole erneut:
Gebrauchtwagenkauf von privat (gewerblich sowieso) ->
verschwiegene Unfälle (auch wenn fachgerecht repariert) sind unzulässig, obwohl es (siehe da, genauso, wie in diesem Thema hier) die Funktion des Gegenstandes (ergo: Auto) wohl in keinster Weise beeinträchtigt.

Wo ist hier also der Unterschied? Mit Geheule hat das vielleicht deiner Meinung nach etwas zu tun, allgemein geht es rein um die Rechtslage und letzten Endes Gerechtigkeit (muss nicht immer beides einher gehen).

Cya, Mäxl

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 7. November 2013, 23:35
von papierkorb
So ist ebay halt...muss man sich damit abfinden. Es wird immer irgedn etwas verschwiegen.
Aber als Käufer bekommt man über den Käuferschutz auch meist Recht.
Würde es darüber versuchen und du bekommst sicherlich zumindest einen Teil des Gelds zurück.
Punkt.

Re: Ware bei Ebay gekauft, stinkt nach Rauch - zum Kotzen!

Verfasst: 8. November 2013, 01:56
von CoBaYe
Ich hatte damals immer Games von diesem Sambusworld diesem Shop auf Ebay bestellt und die haben auch immer so gestunken, bissn Febreze rauf und nach 2 Tagen haben die wieder ganz normal gerochen, solltest da nicht so übertreiben.