Ich zieh mal nächste Woche einen befreundeten Anwalt zu Rate. Evtl. poste ich dann mal was er zu dem Sachverhalt meint. Vielleicht kann man diese Leute ja noch ein wenig mehr ärgern.

Moderator: gaigig
falls in der artikelbeschreibung nicht steht,daß es sich um eine reproduktion handelt,dann erstattet paypal dem käufer das geld wieder wenn er das meldet.Lvds hat geschrieben:Mal eine rein informative Frage:
Wenn mir jemand Repros anbietet, ich diese kaufe und per Paypal bezahle und nach dem Erhalt der Spiele entsetzt feststelle, dass es sich um Fälschungen handelt und den Paypal Käuferschutz nutze....wie sieht da die Rechtslage aus?
Und nein, ich möchte mich daran nicht bereichern, aber evtl. den ein oder anderen Repro Anbieter ein wenig ärgern. Nach meinem Rechtsverständnis dürfte da ja für den Verkäufer nicht viel möglich sein, oder irre ich mich da? Es würde sich wahrscheinlich um Repros von Spielen handeln die hier offiziell erschienen sind.
Gute Idee!Lvds hat geschrieben:Erstmal lieben Dank für die Antwort - achja, und freut mich, dass es sich bei dir geklärt hat.
Ich zieh mal nächste Woche einen befreundeten Anwalt zu Rate. Evtl. poste ich dann mal was er zu dem Sachverhalt meint. Vielleicht kann man diese Leute ja noch ein wenig mehr ärgern.
gegenfrage:Maxim hat geschrieben: Läuft der Betrug des Käufers wirklich so einfach über PayPal und ebay?
Ist mir noch nicht wirklich aufgefallen.sporenfrosch hat geschrieben:gegenfrage:Maxim hat geschrieben: Läuft der Betrug des Käufers wirklich so einfach über PayPal und ebay?
warum denkst du,bieten immer mehr leute nur noch überweisung oder paypal-gift als zahlungmethode an?
Weil die Verkäufe auch Ebay Geld in Kasse spülen.Maxim hat geschrieben:verstehe auch einfach nicht warum ein Verkäufer bei solch einer Bandbreite an reingestellten Fälschungen nicht gesperrt wird
WE WANT A SHRUBBERY!!!Sebel hat geschrieben:Jeder Horst muss seine Pups-Sammlung präsentieren...